Hinweis zu Grundsteuerbescheide 2025

Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverband mussten im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen die Grundsteuerhebesätze nach vielen Jahren erstmals wieder anpassen. Dies betrifft den Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und den Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe).

Die Höhe der Anpassungen können Sie im jeweiligen Amtsblatt ihrer Gemeinde nachlesen und erhalten die neuen Berechnungen mit Versand der Grundsteuermitteilung Anfang 2025.    

  

Wie wurde die Grundsteuer berechnet? Das Finanzamt setzt einen Grundsteuermessbetrag fest, dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die bisherigen Grundsteuermessbeträge basieren allerdings auf völlig veralteten Grundlagen, weshalb das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung aufgrund aktuellerer Werte ab dem Jahr 2025 gefordert hat. Diese rechtliche Vorgabe wird nun durch die Grundsteuerrechtsreform umgesetzt. Maßgeblich ist ab 2025 das neue Bayerische Grundsteuergesetz. Dazu haben die Finanzämter seit geraumer Zeit die neuen Grundsteuerwerte ermittelt und daraus den neuen Grundsteuermessbetrag berechnet. Es müssten mittlerweile alle Grundstückseigentümer einen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten haben. Der neue Grundsteuermessbetrag ist verbindlich für die Gemeinden, er gilt ab dem Jahr 2025 und liegt der Berechnung der Vorauszahlungen zu Grunde.

 

Die Gemeinderäte haben oder werden noch in diesem Jahr die künftigen Hebesätze diskutieren und neu festsetzen. Alle Grundstückseigentümer werden für Anfang 2025 neue Bescheide erhalten. Die Grundsteuerbescheide werden durch den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm im Auftrag der Gemeinden erstellt.

 

Ob die Grundsteuer nach Umsetzung der Reform für den einzelnen Grundstückseigentümer höher oder niedriger ausfallen wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da das bisherige Bewertungsmodell nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen entsprochen hat, legt das neue Modell andere Maßstäbe an, um die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Ob der Grundbesitz ab dem Jahr 2025 mit einer höheren Steuer belastet wird, hängt maßgeblich von der neuen Bewertung durch die Finanzbehörden ab. Diese wird durch das neue bayerische Grundsteuerrecht vorgegeben. Die Gemeinden und der Zweckverband haben auf diese Wertfestsetzung keinen Einfluss.